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   LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15   

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https://dejure.org/2016,16381
LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15 (https://dejure.org/2016,16381)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.05.2016 - 14 Ta 672/15 (https://dejure.org/2016,16381)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 14 Ta 672/15 (https://dejure.org/2016,16381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einmalzahlung, Fristsetzung, Mahnung, Prozessbevollmächtigte, Prozesskostenhilfe, Rechtspfleger, Rückstand, Prozessbevollmächtigter, Zustellung

  • IWW

    § 11 Abs. 1 RPflG, § ... 46 Abs. 2 Satz 3, § 78 Satz 1 ArbGG, § 127 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO, §§ 567 ff. ZPO, § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GG, § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 20 Abs. 1 Nr. 4 c) RPflG, § 329 ZPO, § 3 Nr. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) RPflG, § 36b RPflG, § 168 Abs. 1 ZPO, § 153 GVG, § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Adressat der Zustellung der Mahnung wegen Zahlungsrückstands mit einer Einmalzahlung; Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für den Ausspruch der Mahnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 5
    Einmalzahlung; Fristsetzung; Mahnung; Prozessbevollmächtigte; Prozesskostenhilfe; Rechtspfleger; Rückstand; Prozessbevollmächtigter; Zustellung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 124 Abs. 1 Nr. 5
    Adressat der Zustellung der Mahnung wegen Zahlungsrückstands mit einer Einmalzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hamm, 26.01.2016 - 14 Ta 646/15

    Fortdauer der Prozessvollmacht im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    Dies ist aber erforderlich (vgl. LAG Hamm, 26. Januar 2016, 14 Ta 646/15, juris, Rn. 6 ff.).

    Solche Mitteilungen sind an den Prozessbevollmächtigten zu übersenden (vgl. LAG Hamm, 26. Januar 2016, 14 Ta 646/15, juris, Rn. 8; LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juli 2015, 21 Ta 1066/15, juris, Rn. 10).

    bb) Darüber hinaus bedarf es wie im Falle eines Ratenrückstandes der Zustellung einer Mahnung an den Prozessbevollmächtigten der Partei (vgl. LAG Hamm, 26. Januar 2016, 14 Ta 646/15, juris, Rn. 9 ff.).

    Zugleich wird der Partei das wiederum fristgebundene rechtliche Gehör zu der beabsichtigten Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung in diesem Verfahren gewährt (vgl. LAG Hamm, 26. Januar 2016, 14 Ta 646/15, juris, Rn. 10).

    Ausschließlich durch eine Zustellung wird zudem mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen, dass die Mahnung der Partei wirklich zugegangen ist (vgl. LAG Hamm, 26. Januar 2016, 14 Ta 646/15, juris, Rn. 12).

  • LAG Hamm, 20.09.2013 - 14 Ta 160/13

    Zu denVoraussetzungen der Aufhebungsentscheidung im

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind sämtliche Zustellungen nicht an die Partei selbst, sondern an ihren Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann vorzunehmen, wenn dieser sie bereits im Bewilligungsverfahren vertreten hat (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 18; BAG, a. a. O., Rn. 10; LAG Berlin-Brandenburg, a. a. O.; LAG Hamm, 20. September 2013, 14 Ta 160/13, juris, Rn. 12).

    Die Nichtbeachtung der Mahnung kann unmittelbar bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zur Aufhebung, d. h. zu einer nachteiligen Entscheidung des Gerichts für die Partei führen (vgl. zu den Folgen der Aufhebung einer Prozesskostenhilfebewilligung LAG Hamm, 20. September 2013, 14 Ta 160/13, juris, Rn. 8).

    Diese Vorschrift gilt über ihren Wortlaut hinaus sowohl für Beschlüsse als auch Verfügungen, d. h. auch für Fristsetzungsverfügungen (vgl. näher LAG Hamm, 20. September 2013, 14 Ta 160/13, juris, Rn. 6).

    Ist das nicht der Fall, verbleibt es im Hinblick auf die nach § 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO nur zeitlich begrenzt für vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung oder sonstiger Beendigung des Verfahrens bestehende Möglichkeit einer Abänderung bei der ursprünglichen Bewilligungsentscheidung (vgl. LAG Hamm, 20. September 2013, 14 Ta 160/13, juris, Rn. 15; 23. Juni 2014, 14 Ta 330/14, juris, Rn. 22).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 21 Ta 1066/15

    Zustellungen im Prozesskostenhilfeaufhebungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    Für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs muss der Partei klar erkennbar gemacht werden, dass als Konsequenz die Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe erfolgt (vgl. LAG Hamm, 19. März 2003, a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juli 2015, 21 Ta 1066/15, juris, Rn. 8).

    aa) Wurde die Partei im Bewilligungsverfahren durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten, erstreckt sich die ihm erteilte Prozessvollmacht nicht nur auf das Bewilligungsverfahren als solches, sondern auf das gesamte den Rechtszug betreffende Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich des Nachprüfungs- oder Aufhebungsverfahrens (vgl. BGH, 8. Dezember 2010, XII ZB 38/09, MDR 2011, 183 = juris, Rn. 16 f., 29; BAG, 19. Juli 2006, 3 AZB 18/06, juris, Rn.11; LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juli 2015, 21 Ta 1066/15, juris, Rn. 10).

    Solche Mitteilungen sind an den Prozessbevollmächtigten zu übersenden (vgl. LAG Hamm, 26. Januar 2016, 14 Ta 646/15, juris, Rn. 8; LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juli 2015, 21 Ta 1066/15, juris, Rn. 10).

  • LAG Hamm, 19.03.2003 - 18 Ta 60/03

    Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Rückstandes

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    a) Eine Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist zulässig, wenn die Partei mit der Zahlung einer Rate mehr als drei Monate in Rückstand kommt und wenn der Zahlungsrückstand verschuldet ist (vgl. BGH, 9. Januar 1997, IX ZR 61/94, NJW 1997, 1077, II. 2. a) der Gründe; LAG Hamm, 19. März 2003, 18 Ta 60/03, NZA-RR 2003, 382, II. der Gründe; 3. März 2010, 14 Ta 649/09, juris, Rn. 2).

    Für den Fall des ergebnislosen Fristablaufs muss der Partei klar erkennbar gemacht werden, dass als Konsequenz die Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe erfolgt (vgl. LAG Hamm, 19. März 2003, a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juli 2015, 21 Ta 1066/15, juris, Rn. 8).

    (1) Voraussetzung für die Feststellung eines Verschuldens am bestehenden Ratenrückstand ist eine Mahnung mit Fristsetzung unter Hinweis auf die Möglichkeit der Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe (vgl. LAG Hamm, 19. März 2003, 18 Ta 60/03, NZA-RR 2003, 382, II. der Gründe).

  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 14 Ta 330/14

    Anforderungen an das Nachprüfungsverfahren gem. § 120a Abs. 1 S. 3

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    Ist das nicht der Fall, verbleibt es im Hinblick auf die nach § 120a Abs. 1 Satz 4 ZPO nur zeitlich begrenzt für vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung oder sonstiger Beendigung des Verfahrens bestehende Möglichkeit einer Abänderung bei der ursprünglichen Bewilligungsentscheidung (vgl. LAG Hamm, 20. September 2013, 14 Ta 160/13, juris, Rn. 15; 23. Juni 2014, 14 Ta 330/14, juris, Rn. 22).
  • LAG Hamm, 25.01.2016 - 14 Ta 252/15

    Wirksamkeit nicht durch den Rechtspfleger erfolgter Erinnerungen, Auflagen und

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    Weder Beamtinnen oder Beamte des mittleren Dienstes noch Regierungsbeschäftigte sind hierfür zuständig (vgl. für das Nachprüfungsverfahren LAG Hamm, 25. Januar 2016, 14 Ta 228/15, juris, Rn. 8 f.; 25 Januar 2016, 14 Ta 252/15, juris Rn. 8 f.).
  • LAG Hamm, 25.01.2016 - 14 Ta 228/15

    Wirksamkeit nicht durch den Rechtspfleger erfolgter Erinnerungen, Auflagen und

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    Weder Beamtinnen oder Beamte des mittleren Dienstes noch Regierungsbeschäftigte sind hierfür zuständig (vgl. für das Nachprüfungsverfahren LAG Hamm, 25. Januar 2016, 14 Ta 228/15, juris, Rn. 8 f.; 25 Januar 2016, 14 Ta 252/15, juris Rn. 8 f.).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    aa) Wurde die Partei im Bewilligungsverfahren durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten, erstreckt sich die ihm erteilte Prozessvollmacht nicht nur auf das Bewilligungsverfahren als solches, sondern auf das gesamte den Rechtszug betreffende Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich des Nachprüfungs- oder Aufhebungsverfahrens (vgl. BGH, 8. Dezember 2010, XII ZB 38/09, MDR 2011, 183 = juris, Rn. 16 f., 29; BAG, 19. Juli 2006, 3 AZB 18/06, juris, Rn.11; LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juli 2015, 21 Ta 1066/15, juris, Rn. 10).
  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    aa) Wurde die Partei im Bewilligungsverfahren durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten, erstreckt sich die ihm erteilte Prozessvollmacht nicht nur auf das Bewilligungsverfahren als solches, sondern auf das gesamte den Rechtszug betreffende Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich des Nachprüfungs- oder Aufhebungsverfahrens (vgl. BGH, 8. Dezember 2010, XII ZB 38/09, MDR 2011, 183 = juris, Rn. 16 f., 29; BAG, 19. Juli 2006, 3 AZB 18/06, juris, Rn.11; LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juli 2015, 21 Ta 1066/15, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von

    Auszug aus LAG Hamm, 02.05.2016 - 14 Ta 672/15
    Der Bürger trägt weder das Risiko des Verlustes im Übermittlungswege noch eine Beweislast für den Nichtzugang (vgl. BVerfG, 30.Juni 1976, 2 BvR 164/76, NJW 1976, 1837, B. I. 2. der Gründe; 19. Juni 2013, 2 BvR 1960/12, NJW 2013, 2658, Rn. 9).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 61/94

    Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung von Raten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - L 6 AS 1124/14

    Aufhebung bewilligter Prozesskostenhilfe mit Ratenbestimmung durch das SG wegen

  • LAG Hamm, 03.03.2010 - 14 Ta 649/09

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Zahlungsverzug; Berücksichtigung nicht

  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 10 WF 3/01

    Erfordernis der Gewährung von rechtlichem Gehör bei der Aufhebung der Bewilligung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 21 Ta 1261/16

    Prozesskostenhilfe - Aufhebung - Zahlungsrückstand - Bewilligung ohne

    Wieder andere verlangen ein Verschulden, ohne auf den bisherigen Meinungsstreit und den geänderten Ermessensspielraum einzugehen (LAG Hamm vom 02.05.2016 - 14 Ta 672/15 - Rn. 6, zitiert nach juris; LAG Köln vom 15.09.2014 - 1 Ta 176/14 - Rn. 3 zitiert nach juris; ebenso Sänger-Kießling, § 124 Rn. 9).

    c) Danach war der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 27. Juni 2016 aufzuheben, ohne dass es noch darauf ankam, ob die Klägerin im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen der Bankverbindung ein Verschulden trifft und ob das Arbeitsgericht die Aufhebungsandrohung mit Fristsetzung der Klägerin nicht nur zu Händen ihrer Prozessbevollmächtigten hätte zusenden, sondern darüber hinaus auch förmlich zustellen müssen (vgl. dazu LAG Hamm vom 02.05.2016 - 14 Ta 672/15 - Rn. 7 und 10 zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 07.03.2017 - 1 Ta 12/17

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe; Rückstand mit der Ratenzahlung;

    Auch nach der PKH-Reform ist davon auszugehen, dass die PKH-Bewilligung nicht aufgehoben werden kann, wenn die Partei im fraglichen Zeitraum zur Ratenzahlung nicht in der Lage war oder ihr PKH ohne Ratenzahlung hätte bewilligt werden müssen (LAG Hamm 02.05.2016 - 14 Ta 672/15 - Rn. 6; LAG Köln 15.09.2014 - 1 Ta 176/14 - Rn. 3; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 124 Rn. 18; Musielak / Voit / Fischer, 13. Aufl. 2016, § 124 Rn. 9; Müko-Wache, 5. Aufl. 2016, § 124 Rn. 22).
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